Aktuell nach Ratsitzung vom 16.11.21
Beschluss aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Finnentrop vom 16.11.2021
Punkt 10
Erneuerung und Ausbau Straßenbeleuchtung Poststraße Finnentrop-Serkenrode
SV 111/2021
Gemeindeverordnete Höveler berichtet zur Vorlage.
Bürgermeister Henkel ergänzt, dass eine Information der Anwohner zeitgerecht erfolgen soll.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Rat der Gemeinde Finnentrop beschließt einstimmig,
1. die Erneuerung und den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage an der Poststra-
ße in Finnentrop-Serkenrode in 2022 durchzuführen,
2. die erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2022 bereitzustellen.
Mit Sitzungsvorlage SV 111/2021 wurde am 02.11.21 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss über die Beleuchtung in der Poststraße in Serkenrode gesprochen.
Nachfolgend der Text der Sitzungsvorlage. Auch unter diesem Link auf der Website der Gemeinde Finnentrop aufrufbar.
Gemeinde Finnentrop, SITZUNGSVORLAGE, für Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2021 sowie Rat der Gemeinde Finnentrop 16.11.2021
Erneuerung und Ausbau Straßenbeleuchtung Poststraße Finnentrop-Serkenrode
In der Poststraße in Serkenrode steht die letzte Straßenlampe vor dem Ortsausgang Richtung Fehrenbracht in Höhe der Hausnummer 18/20. Im Bereich der folgenden Grundstücke (Hausnummern 22-26, Strecke: ca. 100 m) ist es sehr dunkel, besonders für den Schulweg der jüngeren Schulkinder ist dies problematisch und gefährlich. Die Anlieger haben daher darum gebeten, die Straßenbeleuchtung um 1 bis 2 Lampen zu erweitern.
Nach einem gemeinsamen Ortstermin (Kreis Olpe, Westnetz, Gemeinde Finnentrop) am 15.04.2021 ergab sich folgendes Problem:
Die Poststraße ist eine Kreisstraße (K23), wenn hier zusätzlich eine Leuchtstelle installiert werden soll muss nach Auskunft von Westnetz eine DIN-Beleuchtung aufgebaut werden. Das heißt, die Beleuchtung muss komplett erneuert werden. Die Abstände bei einem Neubau betragen ca. 30 bis 35 m, die Straße ist ca. 300 m lang, also müssen etwa zehn neue Leuchtstellen mit LED-Technik installiert und die vorhandenen abgerüstet werden. Aktuell stehen in der Poststraße nur 3 Leuchten im Abstand von 65 bzw. 95 m.
Für die Erneuerung und den Ausbau der Beleuchtungsanlage wird mit Kosten i.H.v. rd. 25.000 € gerechnet.
Für die Gemeinde sind alle zu tragenden Kosten für den Bau der DIN Beleuchtungsanlage enthalten. Die Netzausbaukosten für das 1-kV-Beleuchtungskabel werden von dem Netzeigentümer getragen.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung beabsichtigt Westnetz, die in der Poststraße momentan noch vorhandenen Strom-Freileitungen abzubauen und durch erdverlegte Leitungen zu ersetzen.
Erneuerung und Ausbau der Straßenbeleuchtung stellen eine beitragspflichtige Maßnahme gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW dar- Der Anteil der beitragspflichtigen Grundstücke beträgt bei dieser Kreisstraße 10 % der Kosten = 2.500 €, die durch Beitragsbescheid oder im Rahmen einer Ablösung zu erheben sind.
Wie wichtig der Ausbau der Straßenbeleuchtung wäre, zeigen folgende Bilder:
Beschluss
https://sitzungsdienst.kdz-ws.net/gkz340/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfT-JSEkTcFD_kCl5E9tFa8