Windkraftanlagen im Frettertal liegen vorerst „auf Eis“

In der Ratsversammlung der Gemeinde Finnentrop am 20.02.2018 nahmen erneut sehr viele betroffene Bürger aus dem Frettertal den öffentlichen Teil der Sitzung zum Anlass, durch ihre Anwesenheit die Besorgnis und aber auch das Interesse an dem weiteren Vorgang zu den geplanten Windkraftanlagen im Frettertal zum Ausdruck zu bringen.

Denn Punkt 15 auf der Tagesordnung war ein Antrag von 8 Bürgern aus dem Frettertal (in Absprache mit der  Bürgerinitiative Gegenwind Frettertal), die zur Zeit laufenden Planungen hinsichtlich Windkraftanalgen in der Gemeinde Finnentrop auszusetzen, um die politischen Entscheidungen auf Landesebene abzuwarten.

Wie bekannt ist, beabsichtigt die CDU/FDP -Landesregierung den Landesentwicklungsplan NRW zu ändern. So wird überlegt, die Verpflichtungen zur Ausweisung von Windvorrangzonen und die Privilegierung der Windanlagen im Wald aufzuheben und eine geänderte Abstandsregelung zur Wohnbebauung, die sogenannte 10-H-Regel (demnach muss der Abstand eines Windrads von Wohnungen mindestens zehn Mal so weit sein wie die Anlage hoch ist. Diese Regelung greift derzeit z.B. im Bundesland Bayern), ggf. einzuführen.

So war dann auch für die allermeisten überraschend, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ralf Helmig, den Antrag stellte, aufgrund der aktuell diesbezüglich offenen politischen Entscheidungen im Land, die weiteren Planungen für längstens 12 Monate ruhen zu lassen. Sollte jedoch schon vorher eine landespolitische Entscheidung getroffen werden, würden die Planungen ggf. vor Ablauf der 12 Monate wieder aufgegriffen.

Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Weitere Informationen dazu in der Presse auf

Lokalplus

Westfälische Rundschau / Westfalenpost

und auf der Website von Gegenwind Frettertal

 

Diesbezüglich auch nochmal der Hinweis an alle Frettertaler und Interessierte für die am  Mittwoch, 28.02.2018 um 19.00 Uhr stattfindende Informationsveranstaltung der BI Gegenwind Frettertal in der Schützenhalle Serkenrode.